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Vereinbarung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
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Beauftragt ein Eigentümer eine CAMO in Übereinstimmung mit M.A.201 mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, muss der Eigentümer nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien auf Anforderung der zuständigen Behörde eine Kopie der Vereinbarung an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates senden, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist.
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Die Vereinbarung wird unter Berücksichtigung der
Vorschriften aus Teil-M erarbeitet und legt die Pflichten
der Unterzeichner bezüglich der Aufrechterhaltung der
Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs fest.
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3.
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Sie muss als Mindestanforderung folgende Angaben
enthalten:
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Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
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Werknummer des Luftfahrzeugs,
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Name oder Firma, einschließlich Anschrift, des
Eigentümers oder eingetragenen Mieters des
Luftfahrzeugs, Angaben, einschließlich Anschrift,
zu der CAMO.
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Sie muss folgenden Wortlaut enthalten:
„Der Eigentümer betraut die CAMO für das Luftfahrzeug, der Ausarbeitung
eines Instandhaltungsprogramms, das von den Lufttüchtigkeitsbehörden des
Mitgliedstaates, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, anerkannt ist,
und der Organisation der Instandhaltung des Luftfahrzeugs gemäß dem
besagten Instandhaltungsprogramm in einem genehmigten Betrieb.
Gemäß der vorliegenden Vereinbarung verpflichten sich beide Unterzeichner,
den jeweiligen Verpflichtungen der vorliegenden Vereinbarung nachzukommen.
Der Eigentümer bescheinigt nach bestem Wissen und Gewissen, dass alle
gegenüber dem anerkannten Unternehmen gemachten aktuellen und
künftigen Angaben bezüglich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des
Luftfahrzeugs korrekt sind und an dem Luftfahrzeug keine Änderungen
ohne die vorherige Zustimmung des anerkannten Unternehmens
vorgenommen werden.
Im Falle einer Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch einen der
Unterzeichner verliert diese ihre Gültigkeit. In einem solchen Fall übernimmt
der Eigentümer die volle Verantwortung für alle Arbeiten in Verbindung mit der
Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs, und der Eigentümer
ist verpflichtet, die zuständigen Behörden des Mitgliedsstaates, in dem das
Luftfahrzeug eingetragen ist, innerhalb von zwei Wochen zu unterrichten.“
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Beauftragt ein Eigentümer eine CAMO in
Übereinstimmung mit M.A.201, werden die Pflichten der beiden Parteien wie folgt aufgeteilt:
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Pflichten des anerkannten Unternehmens:
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Das Luftfahrzeugmuster muss im Genehmigungsumfang
enthalten sein.
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Es muss die Bedingungen für die Aufrechterhaltung
der Lufttüchtigkeit des nachstehend aufgeführten
Luftfahrzeugs einhalten und:
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ein Instandhaltungsprogramm für das Luftfahrzeug,
einschließlich eines zu erstellenden
Zuverlässigkeitsprogramms, ausarbeiten,
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für die Genehmigung des Instandhaltungsprogramms
für das Luftfahrzeug sorgen,
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nach erfolgter Genehmigung dem Eigentümer eine
Kopie des Instandhaltungsprogramms für das
Luftfahrzeug zukommen lassen,
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eine Prüfung zum Zweck der Überleitung vom bisherigen Instandhaltungsprogramm für das Luftfahrzeug organisieren,
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die Instandhaltung durch einen zugelassenen Instandhaltungsbetrieb durchführen lassen,
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die Anwendung aller anwendbaren Lufttüchtigkeitsanweisungen
sichern,
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alle während der Instandhaltungsarbeiten gefundenen Mängel
oder vom Besitzer gemeldeten Mängel durch einen zugelassenen Instandhaltungsbetrieb beheben lassen,
• alle Instandhaltungsarbeiten,
die Durchführung von LTA`s, den Austausch von Teilen mit begrenzter Lebensdauer und die Forderungen bezüglich der Prüfung von Komponenten
koordinieren,
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den Eigentümer informieren, wenn das Luftfahrzeug zu dem
genehmigten Instandhaltungsbetrieb gebracht werden muss,
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alle technischen Aufzeichnungen führen,
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alle technischen Aufzeichnungen archivieren.
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Es muss dafür Sorge tragen, dass jegliche Änderungen
an dem Luftfahrzeug nach Teil-21 vor ihrer Durchführung
genehmigt werden.
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Es muss dafür Sorge tragen, dass jegliche Reparaturen
an dem Luftfahrzeug nach Teil-21 vor ihrer Durchführung
genehmigt werden
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Es muss die Lufttüchtigkeitsbehörde des Mitgliedstaates, in dem das
Luftfahrzeug eingetragen ist, informieren, wenn das Luftfahrzeug von
dem Eigentümer nicht entsprechend der Aufforderung der CAMO
zum genehmigten Instandhaltungsbetrieb gebracht wird.
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Es muss die Lufttüchtigkeitsbehörde des Mitgliedstaates, in dem das
Luftfahrzeug eingetragen ist, von der Nichteinhaltung der vorliegenden
Vereinbarung informieren.
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Es muss, falls notwendig, die Prüfung des Luftfahrzeugs auf
Lufttüchtigkeit durchführen und die Bescheinigung über die Prüfung der
Lufttüchtigkeit ausstellen oder der Lufttüchtigkeitsbehörde
des Mitgliedstaates, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, die
entsprechende Empfehlung geben.
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Es muss alle Vorkommnisse gemäß den anzuwendenden Vorschriften
melden.
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Es muss die Behörden des Mitgliedstaates, in dem das Luftfahrzeug
eingetragen ist, unterrichten, wenn die vorliegende Vereinbarung von
einer der beiden Parteien gekündigt wird.
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Pflichten des Eigentümers:
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Er muss über ein allgemeines Verständnis des genehmigten
Instandhaltungsprogramms verfügen. (Unterschrift)
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Er muss über ein allgemeines Verständnis von Teil - M verfügen.
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Er muss das Luftfahrzeug zu dem mit dem anerkannten
Unternehmen vereinbarten genehmigten Instandhaltungsbetrieb
bringen, und zwar zu dem entsprechend der Aufforderung des
anerkannten Unternehmens vorgegebenen Zeitpunkt. (90 Tage)
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Er darf Änderungen an dem Luftfahrzeug nicht ohne vorherige
Absprache mit dem anerkannten Unternehmen vornehmen.
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Er muss das anerkannte Unternehmen über jede,
ausnahmsweise ohne das Wissen und die Kontrolle des
anerkannten Unternehmens vorgenommene Instandhaltung informieren.
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Er muss dem anerkannten Unternehmen auf der
Grundlage des Bordbuches alle während des Betriebes
festgestellten Mängel melden.
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Er muss die Behörden des Mitgliedstaates, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, unterrichten, wenn die
vorliegende Vereinbarung von einer der beiden Parteien
gekündigt wird.
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Er muss die Behörden des Mitgliedstaates, in dem das
Luftfahrzeug eingetragen ist, und das anerkannte Unternehmen unterrichten, wenn das Luftfahrzeug
verkauft wird.
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Er muss alle Vorkommnisse, wie in den anzuwendenden
Vorschriften gefordert, melden.
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