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(AGB) der Aviation Information
& Services GmbH (AIS) § 1. Allgemeines Allen
Leistungen der Aviation Information & Services GmbH (AIS) liegen diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden finden keine Anwendung. Grundlage aller Verträge ist die in den
Programmen der AIS bzw. in den Angeboten gemachte Leistungsbeschreibung, wobei
geringfügige Abweichungen möglich sind. Nebenverabredungen bedürfen der
Schriftform. Es gelten die in den Lehrgangsprogrammen genannten
Teilnahmevoraussetzungen. § 2. Vertragsabschluß Die Anmeldung zu Lehrgängen muss schriftlich erfolgen. Telefonische Vorabreservierungen sind möglich, jedoch muss umgehend eine schriftliche Anmeldung nachgereicht werden. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde umgehend eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt mit Eingang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande. Etwa drei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhält der Kunde eine Einladung mit allen notwendigen Informationen (Ort, Zeit, Anfahrt ...). Verträge über geschlossene Lehrgänge oder andere Dienstleistungen bedürfen der Schriftform und kommen in der Regel durch ein Angebot der AIS und dem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden zustande. § 3. Stornierung von offenen Lehrgängen durch den Kunden Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Sie sind kostenfrei, wenn sie spätestens bis sechs (6) Wochen vor Lehrgangsbeginn bei AIS eingehen. Bei Absagen bis drei (3) Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Gebühr in Höhe von fünfzig (50) Prozent des Lehrgangspreises berechnet. Bei Absagen nach diesem Termin bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei AIS. § 4. Stornierung von geschlossenen Lehrgängen bzw. von anderen Leistungen Die Stornierung dieser Leistung muss schriftlich erfolgen. Sie ist bis sechs (6) Wochen vor Lehrgangsbeginn gebührenfrei. Bis drei (3) Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn wird der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Kosten, die AIS in Vorbereitung der vereinbarten Leistung entstanden sind, werden in jedem Fall in Rechnung gestellt. § 5. Stornierung durch AIS Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Referenten) oder anderer nicht von AIS zu vertretender Gründe behält AIS sich vor, Lehrgänge oder sonstige Leistungen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erhält der Kunde spätestens zwei (2) Wochen vor Lehrgangsbeginn Bescheid, in Fällen höherer Gewalt, unverzüglich nach Eintritt der Behinderung. Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. § 6. Durchführung Die Lehrgänge werden in der Regel während der betriebsüblichen Arbeitszeiten bei AIS durchgeführt, und erfolgen unter Berücksichtigung der gebotenen technischen und organisatorischen Erfordernissen. Die Entscheidung über die Auswahl des Schulungspersonals trifft ausschließlich AIS unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten. AIS behält sich das Recht vor, den kompletten Lehrgang oder Teile davon durch entsprechend qualifiziertes Fremd-personal durchführen zu lassen. Tritt bei AIS eine Betriebsunterbrechung infolge von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt ein, so hat der Teilnehmer hierdurch keinen Anspruch auf Durchführung der betroffenen Schulungsleistung. § 7. Teilnahme an Abschlussprüfungen AIS garantiert weder, dass der Teilnehmer das angestrebte
Lehrgangsniveau erreicht, noch dass er die Abschlussprüfung besteht. § 8. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen Es gelten die Preise der jeweils gültigen AIS-Preisliste bzw.
die vereinbarten Preise in der Anmeldebestätigung zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. § 9. Buchung von Hotelzimmern Wenn vom Kunden gewünscht, kann die Buchung von Hotelzimmern durch AIS im Namen und auf Rechnung des Kunden erfolgen. Die Hotelrechnung ist unmittelbar vom Kunden selbst zu bezahlen. Hotelstornierungskosten gehen zu Lasten des Kunden. § 10. Haftung/Sicherheitsvorschriften AIS haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar
durch die Durchführung oder Nichtdurchführung eines Lehrganges entstehen, es
sei denn, dass diese Schäden durch AIS bzw. ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden. § 11. Kündigung des Vertrages Verstoßen AIS oder der Auftraggeber erheblich gegen diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen, sollte der jeweiligen Partei nach Zugang der schriftlichen
Aufforderung zur Fehlerbehebung ein angemessener Zeitraum hierfür eingerichtet
werden. § 12. Urheber- und Nutzungsrechte Es ist untersagt, Lizenzmaterial, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch
AIS, in jedweder Form zu reproduzieren und/oder vervielfältigen – auch
auszugsweise –, oder Dritten zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind
AIS-Lehrgangsunterlagen und zugehörige und zur Verfügung gestellte Software
aller Art. § 13. Besondere Pflichten AIS verpflichtet sich, Informationen - gleich welcher Art - über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und/oder Betriebsinterna des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. § 14. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmung in diesen AGB im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. § 15. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus/oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an AIS ist ausschließlich Kassel. Jede Partei hat das Recht, an einem für den Geschäftssitz der anderen Partei zuständigen Gericht zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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